Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK
Seit dem SS 2007 erhebt die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf einen Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro. Der Beitrag für Gast- und Zweithörer beträgt 100 Euro. Die NRW.Bank bietet ein Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge. Im folgenden kurz die wichtigsten Infos über das Studienbeitragsdarlehen der NRW.BANK:
Antragsberechtigt ist man, wenn:
Beitragspflicht besteht, ein erster berufsqualifizierenderStudienabschluss angestrebt wird und das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht ist.
a) Sie Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes sind (deutscher Personalausweis oder Reisepass) oder
b) Bei ausländischen Studierenden eine Berechtigung nach Art.8 (1), (2) Bafög vorliegt.
Darlehensbedingungen:
Darlehensbetrag in Höhe der erhobenen Studienbeiträge (500 Euro/Semester). Es wird nicht geprüft, ob Ihr Sicherheiten nachweisen könnt (Bonitätsprüfung). Gewährt wird das Darlehen für die Regelstudienzeit plus 4 Semester (ggf. bei Studiengangwechsel zwei Zusatzsemester). Es gilt einmalige Antragsstellung bei der Rückmeldung/ Einschreibung.
Konditionen:
Variabler Zinssatz (bis 14.06.2008 maximal 5,9% garantiert) Die Auszahlung der NRW.BANK erfolgt direkt an die Hochschule.
Rückzahlung:
Erfolgt i.d.R. nach zwei Jahren nach Ende des Studiums (vorher Karenzphase). Ratenzahlungen von 50 Euro, 100 Euro oder 150 Euro Bei BAföG-Empfängern auf Antrag: Begrenzung der Rückzahlung aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen zum Rückzahlungszeitraum
(Kappungsgrenze)
Wichtig!!!! Bei BAföG-Empfängern liegt die maximale Rückzahlungsgrenze bei 10.000 Euro, dies bleibt auch bei Inanspruchnahme eines BAföG- und Studiendarlehen bestehen.
Weitere Beratung
Eine telefonische Beratung zu den Darlehensanträgen gibt es bei der NRW.Bank montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer (0 18 05) 10 38 30. Weitere Infos erhaltet ihr im Sozialreferat der HHU und von NRW.Bank: http://www.nrwbank.de




